Verbraucherschutz mahnt Valve (Steam) ab!
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Veröffentlicht: 17.09.12 13:00
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Es ist soweit - mit der Abmahnung von STEAM bekommt Valve, der weltgrößte Anbieter eines Accountsystems, die rote Karte gezeigt. Der Bundesverband des Verbraucherschutzes (vzbv) hat heute mitgeteilt, dass Valve abgemahnt wurde.
Kernpunkt der Abmahnung ist die Änderung der Steam-AGB vom Anfang August, bei der den Nutzern der Plattform mehr oder weniger die Pistole auf die Brust gesetzt wurde diese zu akzeptieren, ansonsten konnte man nicht mehr auf seine Spiele zugreifen. Beim Ablehnen der neuerlichen Geschäftsbedingungen gibt es aber keine Option aus dem bestehenden System auszusteigen und seine jahrelang gesammelten Spiele trotzdem weiterzuspielen, was bei vielen Spielern zu einem enormen Wertverlust geführt haben dürfte.
Besonders Spieler, die über viele Jahre hinweg Software von Valve gekauft haben und alle Spiele über einen einzigen Account nutzen, fühlen sich mit dem Vorgehen von Valve ungerecht behandelt. Noch kritischer stellt sich die Situation für die Spieler bei Spielen dar, die einem Registrierungs- und Accountzwang unterliegen und deren Nutzung nur über Steam möglich ist. Stimmen Spieler den neuen Bedingungen nicht zu, steht das käuflich erworbene Spiel von Valve völlig nutzlos in der Ecke.
Da die Änderung ohne Vorankündigung kam, hatte man auch nicht die Möglichkeit sich etwaige Daten zu sichern, was aufgrund der Accountbindung und dem benötigten Login ohnehin sinnfrei wäre. Auch die Veräußerung von Titeln ist zwar gesetzlich gestattet, wird aber durch die Accountbindung unterbunden. Wer also auf "Ablehnen" geklickt hat, hatte das Nachsehen. Im Volksmund wird eine derartige Vorgehensweise auch als "Erpressung" bezeichnet.
Der Trend zur Knüpfung des Spiels an eine Plattform ist im Online-Spielemarkt seit einigen Jahren zu beobachten. Viele Spiele von Valve sind nur über die Online-Plattform Steam nutzbar. Zwar darf ein Spiel weiterverkauft oder verschenkt werden. Aber das nützt dem Käufer oder Beschenkten wenig, wenn das Spiel nur über einen Steam-Account genutzt werden kann. Denn die Übertragung eines Steam-Accounts auf Dritte ist nicht möglich.

Wir von theorigin.de denken es ist an der Zeit endlich faire Regelungen für beiden Seiten, sowohl Entwicklern/Anbietern als auch Spieler zu schaffen, denn "Gaming" ist ein Hobby das Spaß machen sollte, in den letzten Jahren aber aufgrund der einseitigen Rahmenbedingungen immer öfter zum Ärgernis wurde. Die unfairen Spielregeln der letzten Jahre müssen endlich ein Ende haben und den Nutzern muss die Möglichkeit geboten werden zu wählen was sie möchten, denn Accountbindung stellt lediglich eine Zwangsmaßnahme dar um Kunden zu binden. Optionalität heißt das Zauberwort und dass es auch anders geht zeigen Konkurrenzplattformen, die ihre Titel auch ohne Knebelmaßnahmen anbieten und zu fairen Preisen verkaufen, denn auch in der Hinsicht gibt es eine große Diskrepanz. Downloadtitel kosten selbst heute noch mehr als so manche Retailversion eines Spiels im Handel - Preise die sich nur aufgrund einer bestehenden Kundenbindung durchsetzen lassen.
Bislang saßen die Spielehersteller am längeren Hebel. Der vzbv will mit dem Unterlassungsverfahren diesem zu Lasten der Verbraucher praktizierten Geschäftsmodell endlich ein Ende setzen.
Als Ergänzung und Update - der Games-Anwalt Henry Krasemann kommentiert die Abmahnung von Valve:
Link:
http://www.gamersglobal.de/...
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