• Verbraucherschutz mahnt Valve (Steam) ab!

    Es ist soweit - mit der Abmahnung von STEAM bekommt Valve, der weltgrößte Anbieter eines Accountsystems, die rote Karte gezeigt. Der Bundesverband des Verbraucherschutzes (vzbv) hat heute mitgeteilt, dass Valve abgemahnt wurde.

    Kernpunkt der Abmahnung ist die Änderung der Steam-AGB vom Anfang August, bei der den Nutzern der Plattform mehr oder weniger die Pistole auf die Brust gesetzt wurde diese zu akzeptieren, ansonsten konnte man nicht mehr auf seine Spiele zugreifen. Beim Ablehnen der neuerlichen Geschäftsbedingungen gibt es aber keine Option aus dem bestehenden System auszusteigen und seine jahrelang gesammelten Spiele trotzdem weiterzuspielen, was bei vielen Spielern zu einem enormen Wertverlust geführt haben dürfte.

    Besonders Spieler, die über viele Jahre hinweg Software von Valve gekauft haben und alle Spiele über einen einzigen Account nutzen, fühlen sich mit dem Vorgehen von Valve ungerecht behandelt. Noch kritischer stellt sich die Situation für die Spieler bei Spielen dar, die einem Registrierungs- und Accountzwang unterliegen und deren Nutzung nur über Steam möglich ist. Stimmen Spieler den neuen Bedingungen nicht zu, steht das käuflich erworbene Spiel von Valve völlig nutzlos in der Ecke.
    Da die Änderung ohne Vorankündigung kam, hatte man auch nicht die Möglichkeit sich etwaige Daten zu sichern, was aufgrund der Accountbindung und dem benötigten Login ohnehin sinnfrei wäre. Auch die Veräußerung von Titeln ist zwar gesetzlich gestattet, wird aber durch die Accountbindung unterbunden. Wer also auf "Ablehnen" geklickt hat, hatte das Nachsehen. Im Volksmund wird eine derartige Vorgehensweise auch als "Erpressung" bezeichnet.

    Der Trend zur Knüpfung des Spiels an eine Plattform ist im Online-Spielemarkt seit einigen Jahren zu beobachten. Viele Spiele von Valve sind nur über die Online-Plattform Steam nutzbar. Zwar darf ein Spiel weiterverkauft oder verschenkt werden. Aber das nützt dem Käufer oder Beschenkten wenig, wenn das Spiel nur über einen Steam-Account genutzt werden kann. Denn die Übertragung eines Steam-Accounts auf Dritte ist nicht möglich.
    Wir von theorigin.de denken es ist an der Zeit endlich faire Regelungen für beiden Seiten, sowohl Entwicklern/Anbietern als auch Spieler zu schaffen, denn "Gaming" ist ein Hobby das Spaß machen sollte, in den letzten Jahren aber aufgrund der einseitigen Rahmenbedingungen immer öfter zum Ärgernis wurde. Die unfairen Spielregeln der letzten Jahre müssen endlich ein Ende haben und den Nutzern muss die Möglichkeit geboten werden zu wählen was sie möchten, denn Accountbindung stellt lediglich eine Zwangsmaßnahme dar um Kunden zu binden. Optionalität heißt das Zauberwort und dass es auch anders geht zeigen Konkurrenzplattformen, die ihre Titel auch ohne Knebelmaßnahmen anbieten und zu fairen Preisen verkaufen, denn auch in der Hinsicht gibt es eine große Diskrepanz. Downloadtitel kosten selbst heute noch mehr als so manche Retailversion eines Spiels im Handel - Preise die sich nur aufgrund einer bestehenden Kundenbindung durchsetzen lassen.


    Bislang saßen die Spielehersteller am längeren Hebel. Der vzbv will mit dem Unterlassungsverfahren diesem zu Lasten der Verbraucher praktizierten Geschäftsmodell endlich ein Ende setzen.

    Als Ergänzung und Update - der Games-Anwalt Henry Krasemann kommentiert die Abmahnung von Valve:



    Link: http://www.gamersglobal.de/...
    Kommentare 72 Kommentare
    1. Avatar von Joe Bold
      Joe Bold -
      OT: Vielleicht sollte man dem vzbv mal nahelegen, zwischen all den Abmahnungen auch mal wieder ein LOB aus zu sprechen ... ich denke da an GOG.com

      Ich bin so froh mich dazu entschieden zu haben, nur noch dort Spiele zu erwerben wenn ich auf die Packung für's Regal verzichten möchte. Auch sind die Mechanismen bei GOG einfach klasse, wenn man etwa ein Spielebundle kauft, davon aber schon das eine oder andere Spiel besitzt, dann wird der Bundlepreis angepasst. Einfach nur top diese Plattform.
      Ich hatte über zwei Monate kein Internet und konnte so meine Spiele nicht spielen die an Steam gebunden sind - Zum Glück gibt es GOG und die dort erworbenen Spiele konnte ich Problemlos offline installieren und spielen und bei Freunden auf eine externe platte herunter laden und zu hause offline installieren.

      BTT: Ich finde es gut, das nun auch endlich mal Steam, der Platzhirsch, eine rein gewürgt bekommt. Es ist aber ab zu warten in wie weit das Steam/Valve tangiert.
    1. Avatar von chaos1823
      chaos1823 -
      danke endlich wird zeit das dehnen mal gezeigt wird wer am längeren hebel sitzt , hoffen wir das es bald so kommt das steam optional wird bitte, bitte xd
    1. Avatar von Unregistriert
      Unregistriert -
      Na endlich! Dacht schon nach EA und Blizzard kommt nix mehr ..

      Kauf eh nur bei gog, aber will meine Speile von Steam auch weghaben.
    1. Avatar von Menotar
      Menotar -
      Lang lebe der VBZ.
    1. Avatar von Nevrion
      Nevrion -
      Hab mich schon damals gefragt ob die Wahl "nein" dazu geführt hätte, ob Steam dann auch im Offline-Modus nicht mehr startfähig gewesen wäre. Aber gut, dass sowas von der VBZ gemacht wurde.
    1. Avatar von Whorigin
      Whorigin -
      Gut, dass es Leute gibt, die noch für ihre und die Rechte aller anderen kämpfen. Der restliche Kritiklose Haufen wäre sonst verloren. Naja, falls es zu einem Verfahren kommen sollte, darf man gespannt sein, wie lang sich dieses hinziehen wird bzw. wie steam geltendes Recht legal umgehen wird. Steam kommt mir jedenfalls nicht ins Haus. Keine dieser Vertriebsplattformen! ... und mal ehrlich, man glaubt doch wohl nicht, dass es in den Firmen nicht genug Leute gibt, die vertrauliche Daten kopieren und sie unter der Hand an dritte verkaufen? Bei Schweizerkonten funktioniert ja auch "hust"
    1. Avatar von MetaTron
      MetaTron -
      Ein dickes RESPEKT an den Bundesverband des Verbraucherschutzes !

      Jetzt fehlt nur noch das das selbe Schreiben an EA´s Origin und an Ubisofts´s Uplay geht.

      Endlich kommt diesbezüglich mal Bewegung in die Sache
    1. Avatar von MetaTron
      MetaTron -
      Zitat Zitat von Joe Bold Beitrag anzeigen
      ...Es ist aber ab zu warten in wie weit das Steam/Valve tangiert....
      Das wird Steam/Valve tangieren MÜSSEN! Wird das Schriftstück nicht unterzeichnet geht es vor Gericht. Da schon ein Präzidenzurteil seitens des EUGH gefällt wurde bleiben nur 2 Möglichkeiten übrig:
      Entweder Valve entkoppelt die Spiele von Steam oder sie dürfen in Deutschland nichts mehr verkaufen. Und da werden die anderen EU Mitgliedsstaaten bestimmt nachziehen
    1. Avatar von Joe Bold
      Joe Bold -
      Zitat Zitat von MetaTron Beitrag anzeigen
      Das wird Steam/Valve tangieren MÜSSEN! Wird das Schriftstück nicht unterzeichnet geht es vor Gericht. Da schon ein Präzidenzurteil seitens des EUGH gefällt wurde bleiben nur 2 Möglichkeiten übrig:
      Entweder Valve entkoppelt die Spiele von Steam oder sie dürfen in Deutschland nichts mehr verkaufen. Und da werden die anderen EU Mitgliedsstaaten bestimmt nachziehen
      Das wäre wünschenswert.
    1. Avatar von Unregistriert
      Unregistriert -
      Warst du/ihr das oder warum die Abmahnung?!

      "„Die Spieler fühlen sich durch Valves Vorgehen erpresst“ sagt Sebastian Radtke von theorigin.de, einem Zusammenschluss von Spielern, die sich mit Missständen in der Spiele-Branche auseinandersetzen und für die Rechte von Computerspielern eintreten. Das Team hat mit seiner fachlichen Expertise auch den vzbv bei seiner Abmahnung unterstützt."
    1. Avatar von Gwynbleidd
      Gwynbleidd -
      Also wenn das was bringt, dann sage ich einfach mal "Herzlichen Glückwunsch".
      Möge draus was werden. Ich würde mich freuen mein altes, verlorengeglaubes Hobby wieder gänzlich aufleben zu lassen.
    1. Avatar von Akkarin
      Akkarin -
      Also was genau soll Valve in Zukunft unterlassen?
      Geht es nur darum, dass Valve eine Unterlassungserklärung abgibt, dass sie die AGB nicht mehr von einem Tag auf den nächsten ändern? Oder sollen die auch eine Unterlassungserklärung abgeben, dass sie den Weiterverkauf etc. von Spielen nicht verhindern? Das wird mir nicht ganz deutlich in dem Artikel.
    1. Avatar von TheOrigin
      TheOrigin -
      Zitat Zitat von Akkarin Beitrag anzeigen
      Also was genau soll Valve in Zukunft unterlassen?
      Geht es nur darum, dass Valve eine Unterlassungserklärung abgibt, dass sie die AGB nicht mehr von einem Tag auf den nächsten ändern? Oder sollen die auch eine Unterlassungserklärung abgeben, dass sie den Weiterverkauf etc. von Spielen nicht verhindern? Das wird mir nicht ganz deutlich in dem Artikel.
      Das kannst du eigentlich aus diesem Absatz sehr gut herauslesen:

      Bislang saßen die Spielehersteller am längeren Hebel. Der vzbv will mit dem Unterlassungsverfahren diesem zu Lasten der Verbraucher praktizierten Geschäftsmodell endlich ein Ende setzen.
      Zum einen geht es um die Handhabe der AGB und zum anderen um die einseitige Bevorteilung des Publishers/Anbieters, der quasi alle Rechte auf seiner Seite wissen möchte, dem Spieler aber rein gar nichts zugesteht. Das EuGH Urteil zielt zum Beispiel auf gebrauchte Software ab, bei Steam ist die Rede von Lizenzen.

      Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
      Warst du/ihr das oder warum die Abmahnung?!
      Ein initaler Anstoß um die Machenschaften und AGB von Steam dürfte schon von mir gekommen sein, allerdings gab es auch viele andere die sich daran gestört haben, denn der vzbv wird nicht aufgrund von Zuruf von Einzelpersonen tätig. Aber wie auch auch bei EA und Blizzard habe ich nach Kräften Unterstützung geleistet und mitgeholfen, das ist richtig. Und was liegt als Betreiber dieser Webseite näher als das
    1. Avatar von Zocka
      Zocka -
      Geile Sache!
    1. Avatar von Michel
      Michel -
      @TheOrigin
      Das die Software gemietet ist, steht nicht erst seit dem EuGH-Urteil in den EULA. Siehe EULA-Version, die ich dir mal als Link hier irgendwo gepostet habe.

      Bitte keine falschen Fakten verbreiten.
    1. Avatar von TheOrigin
      TheOrigin -
      Ich hab auch nicht gesagt dass es erst seit dem Urteil drin steht, hab mich wohl missverständlich ausgedrückt, es wurde schon vorher (nenn es präventiv) geändert. Das Ergebnis bleibt aber das Gleiche.

      Sehr witzig finde ich übrigens diese Jungs hier: http://www.hlportal.de/?site=news&do...s&news_id=9594
    1. Avatar von Kenearos
      Kenearos -
      Auch die Veräußerung von Titeln ist zwar gesetzlich gestattet, wird aber durch die Accountbindung unterbunden.
      Das ist leider so von deutschen Gerichten bestätigt worden (Höchst sogar, kann mich da aber auch irren). An der Sache wird somit auch keine Mahnung mehr was ändern können. Denn die Veräußerung ist auch von STEAM nicht untersagt.. ABER den ACC kann bzw. darf man nicht weiter geben; der ist schließlich nicht gekauft.
    1. Avatar von TheOrigin
      TheOrigin -
      Zitat Zitat von Kenearos Beitrag anzeigen
      Das ist leider so von deutschen Gerichten bestätigt worden (Höchst sogar, kann mich da aber auch irren). An der Sache wird somit auch keine Mahnung mehr was ändern können.
      Das ist richtig - du meinst das sogenannte HL2 Urteil vom Bundesgerichtshof (11.02.2010)

      http://www.telemedicus.info/urteile/...lf-Life-2.html
    1. Avatar von Michel
      Michel -
      @TheOrigin
      Das wurde auch NICHT präventiv geändert, sondern ist seit Anfang so in der EULA enthalten!

      SSA von 2003: http://web.archive.org/web/200312171...iber_agreement

      Valve hereby grants, and you accept, a limited, non-exclusive license and right to use the Steam Software for your personal use in accordance with this Agreement and the Subscription Terms. The Steam Software is licensed, not sold. Your license confers no title or ownership in the Steam Software.
      SSA von 2009: http://web.archive.org/web/200912261...er_agreement/?

      Valve hereby grants, and you accept, a limited, terminable, non-exclusive license and right to use the Steam Software for your personal use in accordance with this Agreement and the Subscription Terms. The Steam Software is licensed, not sold. Your license confers no title or ownership in the Steam Software.
      SSA seit August 2012: http://store.steampowered.com/subscr...ement/english/

      Valve hereby grants, and you accept, a limited, terminable, non-exclusive license and right to use the Software for your personal use in accordance with this Agreement, including the Subscription Terms. The Software is licensed, not sold. Your license confers no title or ownership in the Software.
    1. Avatar von Unregistriert
      Unregistriert -
      Keine Beleidigungen. Vielen Dank. TheOrigin
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